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   VG Oldenburg, 03.03.2009 - 11 B 705/09   

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VG Oldenburg, 03.03.2009 - 11 B 705/09 (https://dejure.org/2009,23899)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 03.03.2009 - 11 B 705/09 (https://dejure.org/2009,23899)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 03. März 2009 - 11 B 705/09 (https://dejure.org/2009,23899)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Anspruch auf eine sog. zweite Duldung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    6 ; GG; 3 I Nr 3a ; VwVfG; 60a ; AufenthG
    Duldung; zweite; Zuständigkeit; örtliche; Kind; deutsches

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 123 Abs. 1; VwVfG § 3 Abs. 1 Nr. 3 a; AufenthG § 51 Abs. 6; AufenthG § 60 a Abs. 2; GG Art. 6
    D (A), Duldung, Umverteilung, länderübergreifende Umverteilung, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), einstweilige Anordnung, Eilbedürftigkeit, Schutz von Ehe und Familie, Eltern-Kind-Verhältnis, Kinder, deutsche Kinder, Zumutbarkeit, Familienzusammenführung im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Duldung; zweite; Zuständigkeit; örtliche; Kind; deutsches

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Oldenburg, 28.01.2009 - 11 A 1756/07

    Wohnsitzauflage; Flüchtling; Familienangehöriger; subsidiär; Schutzberechtigter;

    Auszug aus VG Oldenburg, 03.03.2009 - 11 B 705/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer (vgl. zuletzt Urteil vom 28. Januar 2009 - 11 A 1756/07 - ) und des Nds. Oberverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 17. Oktober 2002 - 8 ME 142/02 - NVwZ-Beil. 2003, 22 f.; Urteil vom 28. September 2006 - 11 LB 193/06 - OVG Hamburg, Beschluss vom 15. September 2004 - 3 Bs 257/04 - NordÖR 2005, 344 ) kann jedoch in Ausnahmefällen im Hinblick auf höherrangiges Recht (hier: Art. 6 GG ) ein Anspruch auf eine sog. zweite Duldung gegen die Ausländerbehörde des tatsächlichen Aufenthaltsortes bestehen, wenn der Ausländer in der Sache einen länderübergreifenden Umzug erstrebt.

    Diesem Personenkreis kann daher ein Wohnsitzwechsel grds. nicht abverlangt werden (vgl. dazu auch: VG Oldenburg, Beschluss vom 27. Oktober 2008 - 11 B 2496/08 - InfAuslR 2009, 130; für Familienangehörige von Konventionsflüchtlingen vgl. VG Oldenburg, Urteil vom 28. Januar 2009 a.a.O.).

  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus VG Oldenburg, 03.03.2009 - 11 B 705/09
    Schließlich bestehen bei dem Antragsteller auf Grund der Geburt seines Kindes keine ausschließlich von ihm zu vertretenden Duldungsgründe mehr (vgl. dazu Nr. 61.1.2.3 und 4 der Vorl. Nds. VV zum AufenthG); da der Sohn R. und dessen Mutter die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, kann die familiäre Lebensgemeinschaft nicht zumutbar im Ausland begründet werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2005 - 2 BvR 1001/04 - InfAuslR 2006, 122 ; OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Dezember 2008 - 8 LA 72/08 - InfAuslR 2009, 104 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 08.12.2008 - 8 LA 72/08

    Voraussetzungen für ein Aufenthaltsrecht langjährig geduldet lebender Eltern und

    Auszug aus VG Oldenburg, 03.03.2009 - 11 B 705/09
    Schließlich bestehen bei dem Antragsteller auf Grund der Geburt seines Kindes keine ausschließlich von ihm zu vertretenden Duldungsgründe mehr (vgl. dazu Nr. 61.1.2.3 und 4 der Vorl. Nds. VV zum AufenthG); da der Sohn R. und dessen Mutter die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, kann die familiäre Lebensgemeinschaft nicht zumutbar im Ausland begründet werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2005 - 2 BvR 1001/04 - InfAuslR 2006, 122 ; OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Dezember 2008 - 8 LA 72/08 - InfAuslR 2009, 104 m.w.N.).
  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers

    Auszug aus VG Oldenburg, 03.03.2009 - 11 B 705/09
    Denn grds. ist davon auszugehen, dass gerade bei Kleinkindern schon verhältnismäßig kurze Trennungen von ihren Eltern verfassungsrechtlich nicht hinnehmbar sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. August 1999 - 2 BvR 1523/99 - InfAuslR 2000, 67 ).
  • OVG Niedersachsen, 17.10.2002 - 8 ME 142/02

    Erteilung einer Aufenthaltsduldung in einem anderen Bundesland durch die räumlich

    Auszug aus VG Oldenburg, 03.03.2009 - 11 B 705/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer (vgl. zuletzt Urteil vom 28. Januar 2009 - 11 A 1756/07 - ) und des Nds. Oberverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 17. Oktober 2002 - 8 ME 142/02 - NVwZ-Beil. 2003, 22 f.; Urteil vom 28. September 2006 - 11 LB 193/06 - OVG Hamburg, Beschluss vom 15. September 2004 - 3 Bs 257/04 - NordÖR 2005, 344 ) kann jedoch in Ausnahmefällen im Hinblick auf höherrangiges Recht (hier: Art. 6 GG ) ein Anspruch auf eine sog. zweite Duldung gegen die Ausländerbehörde des tatsächlichen Aufenthaltsortes bestehen, wenn der Ausländer in der Sache einen länderübergreifenden Umzug erstrebt.
  • OVG Hamburg, 15.09.2004 - 3 Bs 257/04

    Zum Anspruch eines Ausländers auf Erteilung einer zweiten zusätzlichen Duldung

    Auszug aus VG Oldenburg, 03.03.2009 - 11 B 705/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer (vgl. zuletzt Urteil vom 28. Januar 2009 - 11 A 1756/07 - ) und des Nds. Oberverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 17. Oktober 2002 - 8 ME 142/02 - NVwZ-Beil. 2003, 22 f.; Urteil vom 28. September 2006 - 11 LB 193/06 - OVG Hamburg, Beschluss vom 15. September 2004 - 3 Bs 257/04 - NordÖR 2005, 344 ) kann jedoch in Ausnahmefällen im Hinblick auf höherrangiges Recht (hier: Art. 6 GG ) ein Anspruch auf eine sog. zweite Duldung gegen die Ausländerbehörde des tatsächlichen Aufenthaltsortes bestehen, wenn der Ausländer in der Sache einen länderübergreifenden Umzug erstrebt.
  • OVG Niedersachsen, 16.11.2004 - 9 LB 156/04

    Funktion der Duldung; Örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörde für den Antrag

    Auszug aus VG Oldenburg, 03.03.2009 - 11 B 705/09
    Zutreffend geht der Antragsgegner allerdings im Ausgangspunkt davon aus, dass einer sich aus §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a VwVfG, 1 Abs. 1 NVwVfG ergebenden örtlichen Zuständigkeit grundsätzlich die der zuletzt vom Landratsamt H. erteilten Duldung beigefügte Wohnsitzauflage, die gem. § 51 Abs. 6 AufenthG auch nach Ablauf der Aussetzung der Abschiebung fortgilt, entgegensteht (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 16. November 2004 - 9 LB 156/04 - InfAuslR 2005, 57 f.; Beschluss vom 21. August 2008 - 2 PA 321/08 -).
  • VG Oldenburg, 27.10.2008 - 11 B 2496/08

    Wohnsitzauflage zur Aufenthaltsgestattung; Aufenthaltsgestattung;

    Auszug aus VG Oldenburg, 03.03.2009 - 11 B 705/09
    Diesem Personenkreis kann daher ein Wohnsitzwechsel grds. nicht abverlangt werden (vgl. dazu auch: VG Oldenburg, Beschluss vom 27. Oktober 2008 - 11 B 2496/08 - InfAuslR 2009, 130; für Familienangehörige von Konventionsflüchtlingen vgl. VG Oldenburg, Urteil vom 28. Januar 2009 a.a.O.).
  • OVG Niedersachsen, 12.02.2009 - 2 LA 134/08

    Duldung oder Streichen der Wohnsitzauflage trotz fehlender Mitwirkung wegen GG

    Auszug aus VG Oldenburg, 03.03.2009 - 11 B 705/09
    Nach Ansicht der Kammer kommt es bei einem Wohnsitzwechsel zu einem deutschen Familienangehörigen auch nicht darauf an, ob bereits eine gewisse Zeit der Trennung verstrichen ist (so die Rspr. bei einem Wohnsitzwechsel zu einem ebenfalls vollziehbar ausreispflichtigen Angehörigen, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Februar 2009 - 2 LA 134/08 - VG Oldenburg, Urteil vom 23. Januar 2008 - 11 A 5697/05 -).
  • VG Oldenburg, 06.08.2004 - 11 B 3121/04

    Duldung; familiäres Ermessen; Lebensgemeinschaft; länderübergreifende

    Auszug aus VG Oldenburg, 03.03.2009 - 11 B 705/09
    Nds. VV zum AufenthG (Stand: 31. Juli 2008) erfüllt sind (vgl. VG Oldenburg, Beschluss vom 30. Januar 2007 - 11 B 5417/06 - Beschluss vom 6. August 2004 - 11 B 3121/04 - ).
  • VG Düsseldorf, 30.04.2009 - 22 L 230/09

    Antrag auf Abänderung einer Auflage "Wohnsitznahme nur im Stadtgebiet O erlaubt"

    vgl. zum Belang der Freizügigkeit generell auch VG Oldenburg, Beschuss vom 3. März 2009 11 B 705/09 -, juris.
  • VG Oldenburg, 26.11.2012 - 11 B 4964/12

    Zweite Duldung; Familieneinheit; länderübergreifender Umzug; räumliche

    Zur Klarstellung weist das Gericht darauf hin, dass nach der Rechtsprechung der Kammer bei Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit in aller Regel ein Anspruch auf eine alsbaldige Erweiterung der räumlichen Beschränkung und Streichung einer entgegenstehenden Wohnsitzauflage bestehen dürfte, da dem Kind ein Wohnsitzwechsel nicht abverlangt werden darf (vgl. Art. 11 GG) und auch eine Trennung nicht zumutbar ist (vgl. zur zweiten Duldung VG Oldenburg, Beschluss vom 3. März 2009 - 11 B 705/09 - juris).
  • VG Greifswald, 13.10.2011 - 2 B 939/11

    Verlassenserlaubnis, familiäre Lebensgemeinschaft, Achtung des Familienlebens,

    Soweit die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, kann dem Begehren nach Zuzug nach hier vertretener Auffassung durch eine gemäß § 60a AufenthG durch die Ausländerbehörde des Zuzugsortes für ihren räumlichen Geltungsbereich zu erteilende (weitere) Duldung erfolgen (VG Greifswald, Beschl. v. 07.05.2010 - 2 B 98/10 -, vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern a.a.O.; ebenso wie hier OVG Lüneburg, Beschl. v. 05.12.2008 - 2 PA 563/08 - Juris Rn. 3; OVG Bremen, Beschl. v. 04.06.2008 - 1 B 163/08 - Juris Rn. 22 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 05.04.2006 - 2 M 133/06 - Juris Rn. 7 m.w.Nw.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 29.11.2005 - 19 B 2364/03 - Juris Rn. 15 ff.; VG Dresden, Urt. v. 11.04.2008 - 3 K 2142/07 - Juris Rn. 20; VG Oldenburg, Beschl. v. 03.03.2009 - 11 B 705/09 - Juris Rn. 5), nach anderer vertretener Auffassung auch nach Abschluss des Asylverfahrens durch eine Umverteilungsentscheidung nach § 51 Abs. 2 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG), die ebenfalls durch die zuständige Behörde des Landes, für das der weitere Aufenthalt beantragt ist, zu treffen ist (so OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 20.05.2008 - 2 S 6.08 - Juris Rn. 8, sowie Beschl. v. 02.12.2009 - 3 S 120.08 - Juris Rn. 12).
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